Antrag: Nachschreiben einer Klausur
Regelungen beim krankheitsbedingten Fehlen bei Klausuren
Das Versäumnis einer Klausur (mit Angabe von Kurs und Kurslehrer) wird am Morgen der Klausur -
vor 8.00 Uhr - digital über die Homepage gemeldet.
Spätestens fünf Schultage nach dem versäumten Klausurtermin muss der Antrag zur Klausurnachschrift auf der Homepage ausgefüllt und abgeschickt worden sein.
Für jede versäumte Klausur muss ein separater Antrag ausgefüllt werden.
Der Antrag umfasst das vollständig ausgefüllte Antragsformular und ein ärztliches Attest, das die
Schulunfähigkeit bescheinigt oder eine Entschuldigung der Eltern, der die Erkrankung während der
Klausurzeit zu entnehmen ist. Dieser Antrag ist notwendig, da sonst keine Aufnahme in die
„Nachschreibliste“ erfolgt und die versäumte Klausur mit der Note ungenügend bewertet wird.
Für ein Attest ist es erforderlich, einen hiesigen Arzt aufzusuchen. Online-Atteste dürfen nicht
akzeptiert werden.
Die Oberstufenleitung entscheidet darüber, ob ein Nachschreibtermin genehmigt wird.